ErwGr. 19

REG_2024_1865 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

Ferner erlaubt der Beschluss (GASP) 2024/1864 den Mitgliedstaaten, den Eingang in die Union von persönlichen Gegenständen, bei denen keine erheblichen Bedenken hinsichtlich der Umgehung bestehen, wie etwa persönliche Hygieneartikel oder von Reisenden getragene oder in ihrem Gepäck enthaltene und eindeutig für den ausschließlich persönlichen Gebrauch oder den ausschließlich persönlichen Gebrauch ihrer Familienangehörigen bestimmte Kleidung. Außerdem sind Ausnahmen vorgesehen, die Fahrzeugen unter bestimmten Umständen den Eingang in die Union gestatten. Die Situation von Fahrzeugen aus Belarus, die sich bereits im Gebiet der Union befinden, darf von den Mitgliedstaaten geregelt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2024

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