ErwGr. 14

REG_2024_1988 · zur Statistik über Investmentfonds

Die Qualität der von der EZB erhobenen statistischen Daten und der von der EZB durchgeführten Analysen würde verbessert, wenn die EZB Daten, die gemäß der AIFM-Richtlinie und der OGAW-Richtlinie gemeldet wurden und erforderlich für die Durchführung der Aufgaben des ESZB sind, von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Daten bezöge. Die EZB sollte daher im Rahmen der Verfolgung ihrer Ziele nach der vorliegenden Verordnung mit der ESMA zusammenarbeiten und bestrebt sein, die Effizienz der Erstellung statistischer Daten, die für diese Zwecke verwendet werden, zu verbessern, einschließlich der Verringerung von Doppelungen und Inkonsistenzen zwischen den Melderahmen für Aufgaben des ESZB und aufsichtsrechtliche Zwecke sowie einer Verbesserung der Datenstandardisierung, des effizienten Austauschs und der Nutzung von Daten

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.07.2024

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