ErwGr. 14

REG_2024_1991 · über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869

Es empfiehlt sich, ein übergeordnetes Ziel für die Wiederherstellung von Ökosystemen zu setzen, um den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und ein nachhaltiges Wachstum voranzutreiben. Wenn sie sich in gutem Zustand befinden, erbringen Ökosysteme mit großer biologischer Vielfalt wie Feuchtgebiete, Süßwasser-, Wald- und landwirtschaftliche Ökosysteme, Flächen mit spärlicher Vegetation, Meeres-, Küsten- und städtische Ökosysteme verschiedene grundlegende Ökosystemdienstleistungen, und der Nutzen der Wiederherstellung eines guten Zustands geschädigter Ökosysteme auf allen Land- und Meeresflächen überwiegt bei Weitem die Kosten. Je nach den jeweiligen wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, regionalen und lokalen Besonderheiten tragen diese Ökosystemdienstleistungen zu einem breit gefächerten sozioökonomischen Nutzen bei.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.07.2024

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