ErwGr. 48

REG_2024_1991 · über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869

Die Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass der Umfang städtischer Grünflächen, insbesondere Bäume, nicht mehr von Verringerungen bedroht ist, müssen deutlich verstärkt werden. Damit städtische Grünflächen weiterhin die erforderlichen Ökosystemdienstleistungen erbringen können, sollte ihr Verlust aufgehalten werden und sollten die Grünflächen wiederhergestellt und vergrößert werden, unter anderem, indem grüne Infrastruktur und naturbasierte Lösungen wie Dach- und Fassadenbegrünung in die Gestaltung von Gebäuden integriert werden. Diese Integration kann dazu beitragen, dass nicht nur die Fläche der städtischen Grünflächen, sondern — wenn sie Bäume umfasst — auch die Fläche der städtischen Baumüberschirmung erhalten bleibt und zunimmt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.07.2024

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