ErwGr. 15

REG_2024_2019 · zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union

Im Interesse der Rechtssicherheit und einer größeren Transparenz von Gerichtsverfahren sollten der Gerichtshof oder das Gericht in der Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen kurz begründen, warum es für die Entscheidung über eine Vorabentscheidungsfrage zuständig ist. Überdies sollte der Gerichtshof eine Liste von Beispielen, die die Anwendung von Artikel 50b der Satzung veranschaulichen, veröffentlichen und regelmäßig aktualisieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2024

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