ErwGr. 15

REG_2024_2041 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 hinsichtlich der gesundheitsbezogenen Angabe zu Monacolin K aus Rotschimmelreis

In Anbetracht des geltenden Verbots der Verwendung von Monacolinen aus Rotschimmelreis in Mengen von 3 mg und mehr je für den täglichen Verzehr empfohlene Portion des Erzeugnisses auf Grundlage der allgemein akzeptierten wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie im Interesse der Rechtssicherheit muss die Kommission daher die gesundheitsbezogene Angabe zu Monacolin K aus Rotschimmelreis aus der Unionsliste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben streichen. Dementsprechend sollte die gesundheitsbezogene Angabe zu Monacolin K aus Rotschimmelreis nicht mehr bei Lebensmitteln verwendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.07.2024

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