ErwGr. 4

REG_2024_2041 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 hinsichtlich der gesundheitsbezogenen Angabe zu Monacolin K aus Rotschimmelreis

Eine gesundheitsbezogene Angabe zu Monacolin K aus Rotschimmelreis wurde in die der Kommission gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 übermittelte Liste gesundheitsbezogener Angaben aufgenommen und gemäß Artikel 13 Absatz 3 der genannten Verordnung an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) weitergeleitet. Am 28. Juli 2011 veröffentlichte die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme (3) zur Begründung einer gesundheitsbezogenen Angabe zu Monacolin K aus Rotschimmelreis betreffend die Aufrechterhaltung eines normalen LDL-Cholesterinspiegels im Blut. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass bei einer täglichen Aufnahme von 10 mg Monacolin K aus Rotschimmelreis ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verzehr von Monacolin K aus Rotschimmelreis und der Aufrechterhaltung eines normalen LDL-Cholesterinspiegels im Blut festgestellt wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.07.2024

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