Art. 1

REG_2024_2158 · über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll (2024-2029) zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde

Die in dem Protokoll (2024-2029) zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde festgelegten Fangmöglichkeiten werden während der gesamten Anwendungsdauer des Protokolls wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:
a)Thunfisch-Wadenfänger: Spanien: 14 Schiffe Frankreich: 10 Schiffe Insgesamt 24 Schiffe;
b)Thunfisch-Angelfänger: Spanien: 6 Schiffe Frankreich: 3 Schiffe Portugal: 1 Schiffe Insgesamt 10 Schiffe;
c)Oberflächen-Langleinenfänger: Spanien: 17 Schiffe Portugal: 5 Schiffe Insgesamt 22 Schiffe.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.08.2024

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