ErwGr. 3

REG_2024_248 · zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Eisenhydroxid-Adipat-Tartrat zur Verwendung bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln

Nachdem die Europäische Kommission um eine Stellungnahme zu Eisenhydroxid-Adipat-Tartrat als neuartiges Lebensmittel gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) und als Eisenquelle im Zusammenhang mit der Richtlinie 2002/46/EG ersucht hatte, nahm die Behörde am 27. Oktober 2021 eine wissenschaftliche Stellungnahme zu dieser Angelegenheit (3) an.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.01.2024

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