ErwGr. 3

REG_2024_2492 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Anpassung der Prüfmethoden an den technischen Fortschritt

Um die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 im Hinblick auf den technischen Fortschritt zu aktualisieren und die Zahl der zu Versuchszwecken verwendeten Tiere — auch im Einklang mit der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (3) — zu reduzieren, sollten sieben Prüfmethoden in den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 aufgenommen werden: eine neue Prüfmethode für grundlegende physikalisch-chemische Eigenschaften (4), eine neue und zwei aktualisierte Prüfmethoden zur Bestimmung der Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit in Bezug auf In-vitro-Prüfungen auf Immuntoxizität und Sensibilisierung durch Hautkontakt (5) sowie drei aktualisierte Prüfmethoden zur Bewertung der Ökotoxizität (6).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.09.2024

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