ErwGr. 176

REG_2024_2509 · über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union

Bei der Auftragsvergabe der Union sollte sichergestellt werden, dass die Unionsmittel auf wirksame, transparente und angemessene Weise in Anspruch genommen werden und gleichzeitig der Verwaltungsaufwand für die Empfänger von Unionsmitteln verringert wird. Hierbei sollte durch die elektronische Auftragsvergabe zum besseren Einsatz von Unionsmitteln beigetragen und der Zugang zu Verträgen für alle Wirtschaftsteilnehmer verbessert werden. Alle Unionsorgane, die Aufträge vergeben, sollten auf ihren Websites klare Regeln für die Beschaffung, die Ausgaben und die Überwachung sowie alle vergebenen Verträge einschließlich ihres Werts veröffentlichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.09.2024

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