ErwGr. 18

REG_2024_2509 · über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union

Um die Transparenz und Erkennbarkeit bei der Darstellung der zweckgebundenen Einnahmen zu erhöhen und gleichzeitig den Inhalt der zuvor bereitgestellten Informationen beizubehalten, sollten in einem Anhang, der fester Bestandteil des Haushaltsplans ist, ausführliche Informationen zu dem geschätzten Betrag der zu erwartenden internen und externen zweckgebundenen Einnahmen und der vorgesehenen Zuweisung zu den betreffenden Haushaltslinien bereitgestellt werden. Darüber hinaus sollten die Anforderungen an die Berichterstattung in Bezug auf die Ausführung der internen und externen zweckgebundenen Einnahmen im Vorjahr präzisiert werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle Informationen über die Ausführung der zweckgebundenen Einnahmen und der schätzungsweise zu erwartenden zweckgebundenen Einnahmen klar und verständlich dargestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.09.2024

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