ErwGr. 228

REG_2024_2509 · über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union

Sämtliche Rückzahlungen aus einem Finanzierungsinstrument oder einer Haushaltsgarantie sollten für das Instrument oder die Garantie verwendet werden, das bzw. die diese Rückzahlungen generiert hat, sodass die Effizienz des Instruments oder der Garantie gesteigert wird, es sei denn, der Basisrechtsakt sieht etwas anderes vor; den Rückzahlungen sollte auch bei Vorschlägen zur Bereitstellung neuer Haushaltsmittel für dieses Instrument oder diese Garantie Rechnung getragen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.09.2024

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