ErwGr. 277

REG_2024_2509 · über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union

Die Kommission sollte bis spätestens Ende 2027 eine Bewertung der Einsatzfähigkeit des einzigen integrierten IT-Systems vorlegen. Im Rahmen dieser Bewertung sollte geprüft werden, ob die Interoperabilität mit den einschlägigen IT-Systemen und Datenbanken, einschließlich derjenigen der Mitgliedstaaten, sichergestellt ist, sodass die einschlägigen Informationen, soweit möglich, automatisch in Echtzeit übermittelt werden können und keine doppelte Berichterstattung erfolgt, ob die Risikoindikatoren, die von dem einzigen integrierten IT-System verwendet werden, hinreichend einheitlich, objektiv, verhältnismäßig und für die Risikobeurteilung erforderlich sind und auf zuverlässigen Informationsquellen beruhen, ob das einzige integrierte IT-System den Einsatz künstlicher Intelligenz für die Analyse und Auswertung der Daten ermöglicht und ob das einzige integrierte IT-System mit den allgemeinen Datenschutzgrundsätzen im Einklang steht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.09.2024

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