ErwGr. 34

REG_2024_2509 · über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union

Unbeschadet der Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten sollte größtmögliche Transparenz bezüglich der Daten zu den Empfängern sichergestellt werden. Die Informationen über die Empfänger von Unionsmitteln sollten auf einer dafür vorgesehenen zentralisierten Website der Unionsorgane wie dem Finanztransparenzsystem veröffentlicht werden und über geeignete und sichere technische Lösungen leicht zugänglich sein. Veröffentlichungspflichten sollten alle Arten des Haushaltsvollzugs abdecken, einschließlich des Vollzugs durch andere Organe und Einrichtungen der Union.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.09.2024

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