Anhang IF – SÜDLICHER BLAUFLOSSENTHUN — VERBREITUNGSGEBIETE

REG_2024_257 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194

Art: Südlicher Blauflossenthun Thunnus maccoyii Gebiet: Alle Verbreitungsgebiete (SBF/F41-81)
Union 13 (1) Analytische TAC Artikel 3 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gelten nicht. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht.
TAC 13
(1)Nur als Beifänge. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Befischung erlaubt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.01.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anhang IF REG_2024_257 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anhang IF REG_2024_257 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.