ErwGr. 54

REG_2024_257 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194

Die jüngst in einem delegierten Rechtsakt angenommenen Maßnahmen, mit denen der Erhaltungszustand von Roter Fleckbrasse verbessert, die Menge unbeabsichtigter Fänge verringert und der Schutz von Laichgründen und Jungfischen in den ICES-Untergebieten 6 bis 8 verbessert wird, sind funktional mit der TAC für Rote Fleckbrasse verbunden, da die TAC ohne diese Maßnahmen weiter gesenkt werden sollte, um die Erholung des Bestands sicherzustellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.01.2024

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