ErwGr. 58

REG_2024_257 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194

Die Union hat mit Norwegen bilaterale Konsultationen zu einem gemeinsam bewirtschafteten und genutzten Bestand im Skagerrak (Wittling) abgehalten, um die Bewirtschaftung dieses Bestands und die Fangmöglichkeiten für 2024 sowie den Quotentausch und Zugangsregelungen zu vereinbaren. Diese Konsultationen wurden zwischen dem 30. Oktober und dem 8. Dezember 2023 auf der Grundlage des vom Rat am 12. Oktober 2023 gebilligten Standpunkts der Union geführt. Das Ergebnis der Konsultationen wurde in einer Vereinbarung festgehalten. Die betreffenden Fangmöglichkeiten sollten in der mit Norwegen vereinbarten Höhe zusammen mit den anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung festgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.01.2024

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