Anhang X – MITTEILUNG VON VMS-MELDUNGEN

REG_2024_2594 · zur Festlegung von Bestandserhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Kontrollmaßnahmen für den Bereich des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EWG) Nr. 1899/85 und (EWG) Nr. 1638/87 des Rates

Positionsmeldung
Schiffskennung: Es sind mindestens zwei Kennungen zu verwenden. IMO ist zu verwenden, wenn verfügbar.
Datenelement Status (O = Obligatorisch F = Fakultativ C = Obligatorisch, wenn anwendbar) Bemerkungen
Rufzeichen O Detail Schiffsregistrierung; internationales Rufzeichen des Schiffs
IR O CFR
Äußere Kennnummer C Detail Schiffsregistrierung; die außen an der Schiffsseite angebrachte Nummer oder — sofern diese Nummer fehlt — die IMO-Nummer
IMO C Detail Schiffsregistrierung; IMO ist zu verwenden, wenn verfügbar.
Flaggenstaat O Detail Schiffsregistrierung; Flaggenstaat des Schiffs
Schiffsname F Detail Schiffsregistrierung; Name des Schiffs
Geografische Koordinaten Vom VMS-System übermittelte Position des Schiffs bei Datum/Uhrzeit der Erlangung
Breitengrad (dezimal) O Detail Tätigkeit; Position zum Zeitpunkt der Erlangung Datum/Uhrzeit
Längengrad (dezimal) O Detail Tätigkeit; Position zum Zeitpunkt der Erlangung Datum/Uhrzeit
Geschwindigkeit O Detail Tätigkeit; Schiffsgeschwindigkeit
Kurs O Detail Tätigkeit; Vorausrichtung des Schiffs
Art O Art der Meldung ist „ENTRY“ (EINFAHRT) für die erste VMS-Meldung aus dem Regelungsbereich, die vom Fischereiüberwachungszentrum der Vertragspartei aufgezeichnet wird. Art der Meldung ist „EXIT“ (AUSFAHRT) für die erste VMS-Meldung außerhalb des Regelungsbereichs, die vom Fischereiüberwachungszentrum der Vertragspartei aufgezeichnet wird; die Details des Längen- bzw. des Breitengrads sind bei dieser Art Meldung fakultativ. Bei Meldungen von Schiffen mit defekter Satellitenortungsanlage ist die Art der Meldung „MANUAL“ (Manuell).
Datum/Uhrzeit O Datum, an dem die Position des Schiffs von der Navigationseinrichtung des Schiffs erfasst wurde

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.10.2024

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