ErwGr. 11

REG_2024_2594 · zur Festlegung von Bestandserhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Kontrollmaßnahmen für den Bereich des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EWG) Nr. 1899/85 und (EWG) Nr. 1638/87 des Rates

Im Jahr 2022 führten die Union, die Färöer, Grönland, Island, Norwegen und das Vereinigte Königreich Konsultationen über Kontrollmaßnahmen für bestimmte Fischereien auf pelagische Arten im Nordostatlantik. Diese Konsultationen wurden im November 2022 auf der Grundlage des vom Rat am 14. Oktober 2022 gebilligten Standpunkts der Union abgeschlossen. Die in diesen Konsultationen vereinbarten Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden. Gemäß der Vereinbarung der Parteien dieser Fischereikonsultationen sollte die Anwendung bestimmter Maßnahmen verschoben werden, damit genügend Zeit für ihre Umsetzung zur Verfügung steht. Die Ziele dieser Maßnahmen werden nur dann in vollem Umfang erreicht werden, wenn sich alle Parteien der einschlägigen Fischereikonsultationen uneingeschränkt zu den Grundsätzen der nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände und der gegenseitigen Zusammenarbeit verpflichten und davon absehen, einseitige Fischereimaßnahmen zu ergreifen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.10.2024

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