ErwGr. 12

REG_2024_2597 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf die Spezifikationen für Sorbinsäure (E 200), Kaliumsorbat (E 202) und Propylgallat (E 310)

Am 24. April 2014 legte die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Propylgallat (E 310) als Lebensmittelzusatzstoff (7) vor. Die Behörde stellte fest, dass die Verwendung von Salzsäure bei der Herstellung von Propylgallat zu chlorierten Nebenprodukten führen könnte und dass der Behörde trotz der Tatsache, dass die Spezifikationen eine Höchstmenge für chlorierte organische Verbindungen enthalten, keine Informationen über die Identifizierung oder Quantifizierung möglicher chlorierter Nebenprodukte vorlagen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.10.2024

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