ErwGr. 4

REG_2024_2608 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Cellulose-Pulver (E 460(ii)) und Glucono-delta-Lacton (E 575) in ungereiften, streichbaren Weichkäseprodukten

Am 28. Juli 2022 wurden bei der Kommission zwei Anträge auf Zulassung der Verwendung von Cellulose-Pulver (E 460(ii)) und Glucono-delta-Lacton (E 575) in ungereiften, streichbaren Weichkäseprodukten der Lebensmittelkategorie 01.7.6 „Käseprodukte (ausgenommen Produkte der Kategorie 16)“ gestellt. Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 machte die Kommission die Anträge anschließend den Mitgliedstaaten zugänglich.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.10.2024

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