ErwGr. 4

REG_2024_264 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Energiestatistik hinsichtlich der Durchführung von Aktualisierungen für die jährlichen, monatlichen und monatlich zu übermittelnden kurzfristigen Energiestatistiken

Die Kommission hat mehrere Aspekte der jährlich, monatlich und monatlich zu übermittelnden kurzfristigen Energiestatistiken ermittelt, die aktualisiert werden müssen. Sie betreffen insbesondere zusätzliche Berichtspflichten in Bezug auf Wasserstoff und dessen Verhältnis zu anderen Kraftstoffen, die einen umfassenderen Überblick über die Wasserstoffwirtschaft bieten; Definitionen bezüglich der Nuklearindustrie und des Einsatzes von Steinkohle, durch die die gemeldeten Daten an Klarheit gewinnen; ferner die Änderung der Kategorien des Schwefelgehalts von Heizöl, die an internationale Klassifikationen angelehnt sind, und weitere Einzelheiten für die Berichterstattung über Wasserkraft, die eine bessere Bewertung dieser Energiequelle ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 09.02.2024

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