ErwGr. 6

REG_2024_2711 · zur Änderung der Anhänge II und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Thiacloprid in oder auf bestimmten Erzeugnissen

In Erwartung der Schlussfolgerung dieser zusätzlichen Risikobewertung durch die Behörde und angesichts der verfügbaren aussagekräftigen Informationen zu potenziell schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit ist es angezeigt, die RHG, die auf Verwendungen außerhalb der EU beruhen, vorläufig herabzusetzen. Diese RHG werden überprüft, sobald die Bewertung durch die Behörde abgeschlossen ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.10.2024

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