ErwGr. 14

REG_2024_2747 · zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts)

Durch die Stärkung der Resilienz und Vorsorge der Wirtschaft der Union in Bezug auf kritische Rohstoffe ergänzt die Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) die vorliegende Verordnung, die es der Kommission ermöglicht, im Wachsamkeits- oder im Notfallmodus für den Binnenmarkt gezielte Maßnahmen zu ergreifen, wenn eine Bedrohung oder Unterbrechung der Versorgung mit Waren von entscheidender Bedeutung eintritt, auch in Bezug auf kritische Rohstoffe.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.11.2024

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