ErwGr. 77

REG_2024_2747 · zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts)

Andere Rechtsakte der Union, z. B. solche, die die Verpflichtung der Wirtschaftsteilnehmer zur Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen vorsehen, berühren diese Verordnung nicht. Daher sollten in Fällen, in denen auch andere Rechtsakte der Union Bestimmungen über Auskunftsersuchen der Kommission enthalten, die denselben Zweck haben wie die in dieser Verordnung vorgesehenen, nach der Aktivierung des Notfallmodus für den Binnenmarkt durch den Rat nur die einschlägigen Bestimmungen dieser Verordnung über Auskunftsersuchen gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.11.2024

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