ErwGr. 1

REG_2024_2809 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1129, (EU) Nr. 596/2014 und (EU) Nr. 600/2014 zur Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der Union für Unternehmen und zur Erleichterung des Kapitalzugangs für kleine und mittlere Unternehmen

Die Kapitalmarktunion, die in der Mitteilung der Kommission vom 30. September 2015 mit dem Titel „Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion“ vorgestellt wurde, zielt auf die Entwicklung der Kapitalmärkte der Union und die Verringerung ihrer Zersplitterung entlang nationaler Grenzen ab, um Unternehmen so den Zugang zu anderen Finanzierungsquellen als Bankkrediten zu ermöglichen und ihre Finanzierungsstruktur anzupassen, wenn sie reifen und größer werden. Eine stärker diversifizierte Finanzierung in Form von Fremd- und Eigenkapital wird die Risiken für die einzelnen Unternehmen und die Gesamtwirtschaft verringern und den Unternehmen in der Union, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), helfen, ihr Wachstumspotenzial auszuschöpfen. Es wird festgestellt, dass die Kapitalmarktunion schneller verwirklicht werden muss und dass die Investitionen das Niveau erreichen müssen, das aufgrund der politischen Prioritäten der Union in den Bereichen Umweltschutz, Digitalisierung und strategische Autonomie erforderlich ist. Fortschritte im Bereich der Börsennotierung sind ein notwendiger Schritt für die Kapitalmarktunion, vor allem auf kurze Sicht, aber als alleinige Maßnahme nicht ausreichend.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

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