ErwGr. 6

REG_2024_2856 · zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Streichung des Aromastoffes Benzen-1,2-diol (FL-Nr. 04.029) aus der Unionsliste

Gemäß Artikel 4 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 dürfen nur Aromen in Verkehr gebracht werden, die nach den verfügbaren wissenschaftlichen Daten keine Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher darstellen. Benzen-1,2-diol (FL-Nr. 04.029) sollte folglich aus der Unionsliste der Aromastoffe gestrichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.11.2024

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