ErwGr. 12

REG_2024_2865 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen

Um die Durchsetzbarkeit der den Lieferanten auferlegten Verpflichtung zu erhöhen, ihre Kennzeichnungen nach einer Änderung der Einstufung oder Kennzeichnung ihres Stoffes oder Gemisches zu aktualisieren, sollte eine Frist für die Erfüllung dieser Verpflichtung festgelegt werden. Eine ähnliche Verpflichtung der Registranten ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1435 der Kommission (8) festgelegt. Wenn die neue Gefahrenklasse zusätzlich zu einer bestehenden Gefahrenklasse hinzukommt oder eine strengere Gefahrenklasse oder -kategorie darstellt oder wenn gemäß Artikel 25 neue ergänzende Kennzeichnungselemente erforderlich sind, sollte die Frist für einen Lieferanten für die Aktualisierung der Kennzeichnungsinformationen im Fall einer Anpassung der Einstufung entsprechend dem Ergebnis einer neuen Bewertung auf sechs Monate ab dem Datum festgesetzt werden, an dem die Ergebnisse einer neuen Bewertung der Einstufung des betreffenden Stoffes oder Gemisches von diesem Lieferanten erhalten oder ihm mitgeteilt wurden. Wird eine Einstufung auf eine weniger schwere Gefahrenklasse oder -kategorie geändert, ohne dass dies eine Einstufung in eine zusätzliche Gefahrenklasse oder neue ergänzende Kennzeichnungsanforderungen nach sich zieht, so sollte die Frist für die Aktualisierung der Kennzeichnung weiterhin 18 Monate ab dem Datum betragen, an dem die Ergebnisse einer neuen Bewertung der Einstufung des betreffenden Stoffes oder Gemisches von diesem Lieferanten erhalten oder ihm mitgeteilt wurden. Damit die Ergebnisse der überprüften Einstufungen von Stoffen und Gemischen in der gesamten Lieferkette bekannt gemacht werden, sollten die Lieferanten zusammenarbeiten, um den gesamten Zeitaufwand für die Durchführung der erforderlichen Änderungen der Einstufung, Kennzeichnung oder Verpackung zu verkürzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.11.2024

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