REG_2024_2865 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
Gemäß der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (15) müssen Tierversuche mit dem Ziel ersetzt, vermindert oder verbessert werden, dass der Einsatz von Tieren zu Versuchszwecken so bald wie wissenschaftlich möglich eingestellt wird. Die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sollte nach Möglichkeit auf die Förderung und Anwendung alternativer Ansätze und insbesondere von tierversuchsfreien Prüfmethoden abzielen, die für die Bewertung der Einstufung von Chemikalien in Bezug auf Gesundheit und Umwelt geeignet sind. Um den Übergang zu tierversuchsfreien Prüfmethoden zu beschleunigen und letztlich Tierversuche vollständig zu ersetzen sowie die Bewertung chemischer Gefahren effizienter zu gestalten, sollten Innovationen im Bereich der tierversuchsfreien Prüfmethoden gefördert, überwacht und regelmäßig bewertet werden. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten zusammenarbeiten, um die Anpassung der Kriterien an alternative Ansätze und insbesondere an tierversuchsfreien Prüfmethoden im GHS zu fördern, und diese Kriterien anschließend unverzüglich in die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufnehmen.
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