ErwGr. 34

REG_2024_2987 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 575/2013 und (EU) 2017/1131 im Hinblick auf Maßnahmen zur Minderung übermäßiger Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien aus Drittstaaten und zur Steigerung der Effizienz der Clearingmärkte der Union

Es muss sichergestellt werden, dass die CCPs die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 kontinuierlich einhalten, insbesondere in Bezug auf die Erbringung zusätzlicher Clearingdienstleistungen oder die Ausführung zusätzlicher Clearingtätigkeiten, die im beschleunigten Verfahren zugelassen werden oder aufgrund der Durchführung von geringfügigen Änderungen im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit von der Zulassung ausgenommen sind, sowie bei der Umsetzung von Modelländerungen nach einem beschleunigten Verfahren für die Validierung einer solchen Modelländerung, da die ESMA und das Kollegium in solchen Fällen keine gesonderten Stellungnahmen abgeben. Bei der mindestens jährlich anstehenden Überprüfung durch die für die CCP zuständige Behörde sollten daher insbesondere solche neuen Clearingdienstleistungen oder -tätigkeiten sowie Modelländerungen geprüft werden. Um für aufsichtliche Konvergenz und Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden und der ESMA zu sorgen und sicherzustellen, dass Unions-CCPs bei der unionsweiten Erbringung ihrer Dienstleistungen sicher, solide und wettbewerbsfähig sind, sollte die zuständige Behörde der ESMA und dem Kollegium ihren Bericht zu ihrer Überprüfung und Bewertung einer CCP zumindest jährlich für deren Stellungnahme vorlegen. In der Stellungnahme der ESMA sollten die im Bericht der zuständigen Behörde behandelten Aspekte bewertet werden, darunter Folgemaßnahmen zur Erbringung von Dienstleistungen oder Tätigkeiten durch die CCP unter besonderer Berücksichtigung beschleunigter Verfahren und geringfügiger Änderungen im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit sowie der grenzüberschreitenden Risiken, denen die CCP ausgesetzt sein könnte, wobei auch die Position der CCP als Clearingdienstleister in der Union insgesamt zu berücksichtigen ist. Die Prüfungen vor Ort haben eine zentrale Funktion bei der Wahrnehmung von Aufsichtsaufgaben, da sie den zuständigen Behörden unschätzbare Informationen verschaffen. Daher sollten sie mindestens einmal jährlich durchgeführt werden; um einen raschen Informationsaustausch, die Weitergabe von Erkenntnissen und eine wirksame Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und der ESMA sicherzustellen, sollte die ESMA sowohl über geplante als auch über kurzfristig erforderliche Prüfungen vor Ort unterrichtet werden, die Möglichkeit haben, um eine Teilnahme an solchen Prüfungen zu bitten und alle sachdienlichen Informationen im Zusammenhang mit solchen Prüfungen vor Ort anzufordern, sowie eine begründete Erklärung für die Ablehnung der Erlaubnis der Teilnahme der ESMA zu erhalten. Um die Koordinierung zwischen der ESMA und den zuständigen Behörden weiter zu verbessern, kann die ESMA unter bestimmten Umständen und im Rahmen der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung um eine Ad-hoc-Sitzung mit der betreffenden CCP und der betreffenden zuständigen Behörde bitten. Das Kollegium sollte über das Ergebnis einer solchen Sitzung unterrichtet werden. Um den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und der ESMA zu verbessern, sollte die ESMA auch die Möglichkeit haben, von den zuständigen Behörden die Informationen anzufordern, die sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung benötigt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.12.2024

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