ErwGr. 4

REG_2024_2987 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 575/2013 und (EU) 2017/1131 im Hinblick auf Maßnahmen zur Minderung übermäßiger Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien aus Drittstaaten und zur Steigerung der Effizienz der Clearingmärkte der Union

Das zentrale Clearing ist ein globales Geschäft, und die Marktteilnehmer aus der Union sind international tätig. Seit der Annahme der Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 hinsichtlich der für die Zulassung von zentralen Gegenparteien anwendbaren Verfahren und zuständigen Behörden und der Anforderungen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Drittstaaten wurden jedoch unter anderem auch von der durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) errichtete Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (im Folgenden „ESMA“) wiederholt Bedenken hinsichtlich der anhaltenden Risiken für die Finanzstabilität der Union geäußert, die aus der übermäßigen Konzentration des Clearings in einigen Drittstaaten-CCPs erwachsen, insbesondere aufgrund der potenziellen Risiken, die in einem Stressszenario entstehen können. Um kurzfristig das Risiko von Klippeneffekten zu mindern, die mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union und der darauf folgenden abrupten Unterbrechung des Zugangs von Unionsmarktteilnehmern zu CCPs im Vereinigten Königreich einhergingen, erließ die Kommission eine Reihe von Gleichwertigkeitsbeschlüssen, wodurch der Zugang zu CCPs im Vereinigten Königreich erhalten blieb. Jedoch rief die Kommission die Marktteilnehmer in der Union auf, auf mittlere Sicht ihre übermäßigen Risikopositionen gegenüber systemrelevanten Drittstaaten-CCPs abzubauen. Die Kommission wiederholte diesen Aufruf in ihrer Mitteilung vom 19. Januar 2021 mit dem Titel „Das europäische Wirtschafts- und Finanzsystem: Mehr Offenheit, Stärke und Resilienz“. Die Risiken und Auswirkungen übermäßiger Risikopositionen gegenüber systemrelevanten Drittstaaten-CCPs waren Gegenstand des Berichts, den die ESMA im Dezember 2021 im Anschluss an eine Bewertung nach Artikel 25 Absatz 2c der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 veröffentlichte. In dem entsprechenden Bericht wurde geschlussfolgert, dass einige Dienstleistungen dieser systemrelevanten CCPs im Vereinigten Königreich von so wesentlicher Systemrelevanz seien, dass die derzeitigen Regelungen im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 nicht mehr ausreichten, um die Risiken für die Finanzstabilität der Union zu steuern. Um die aus der fortbestehenden übermäßigen Abhängigkeit von systemrelevanten Drittstaaten-CCPs erwachsenden potenziellen Risiken für die Finanzstabilität der Union zu mindern, aber auch um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen für die Drittstaaten-CCPs zu verbessern, die weniger Risiken für die Finanzstabilität der Union mit sich bringen, ist es notwendig, den mit der Verordnung (EU) 2019/2099 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) eingeführten Rahmen passgenauer auf die von den verschiedenen Drittstaaten-CCPs ausgehenden Risiken zuzuschneiden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.12.2024

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