ErwGr. 10

REG_2024_3011 · über die Übertragung von Verfahren in Strafsachen

Zur Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und gerichtliche Entscheidungen in Strafsachen wurden mehrere Rechtsakte der Union erlassen, insbesondere die Rahmenbeschlüsse 2005/214/JI (10), 2008/909/JI (11) und 2008/947/JI (12) des Rates. Diese Verordnung ergänzt diese Rahmenbeschlüsse und berührt nicht deren Anwendung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2024

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