ErwGr. 29

REG_2024_3018 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken

Durch mangelnde Koordinierung können Ineffizienz und Inkohärenz entstehen und Probleme hinsichtlich der Qualität der europäischen Statistiken aufgeworfen werden. Die Organe und Einrichtungen der Union sollten die Kommission (Eurostat) systematisch zu statistischen Methoden und zur Datenqualität konsultieren, wenn sie neue Statistiken in ihren Zuständigkeitsbereichen entwickeln. Die Koordinierung sollte sich auch auf andere Statistiken erstrecken, die für die Information der politischen Entscheidungsträger und Bürger von entscheidender Bedeutung sind, zumal die Qualität solcher Statistiken den Ruf europäischer Statistiken beeinflussen könnte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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