REG_2024_3018 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken
Am 6. März 2023 veröffentlichte das Europäische Beratungsgremium für die Statistische Governance (European Statistical Governance Advisory Board, ESGAB) seinen Jahresbericht 2022. Wie darin dargelegt, ist die Sicherstellung der fachlichen Unabhängigkeit von grundlegender Bedeutung, um objektive und unparteiische europäische Statistiken bereitzustellen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die darauf beruhenden Entscheidungen und politischen Maßnahmen zu stärken. Daher müssen die Mitgliedstaaten und die Kommission bei der Auswahl, Ernennung und Entlassung der Leiter der nationalen statistischen Ämter (NSÄ) und des Generaldirektors der Kommission (Eurostat) internationale bewährte Verfahren anwenden, die auf klaren fachlichen Kriterien wie dem Ansehen und einem hohen Kompetenzniveau im Bereich der Statistik beruhen. Die Gründe für eine vorzeitige Vertragsbeendigung dürfen die fachliche Unabhängigkeit nicht beeinträchtigen; sie müssen hinreichend begründet und spezifisch sein und unter Wahrung der Rechte der betroffenen Person auf angemessene Weise kommuniziert werden. Darüber hinaus muss die Kommission (Eurostat) das ESGAB angesichts seiner wichtigen Funktion als Unionseinrichtung, deren Aufgabe es ist, eine unabhängige Bewertung der Umsetzung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken durch das ESS vorzunehmen, über alle ernsthaften Bedenken in Bezug auf die Umsetzung dieses Verhaltenskodex informieren und Empfehlungen zur Stärkung des Vertrauens der Nutzer in europäische Statistiken abgeben.
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