Art. 9a – Statistisches Datenportal für umweltökonomische Gesamtrechnungen (‚Dashboard‘)

REG_2024_3024 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 in Bezug auf die Einführung neuer Module für die umweltökonomischen Gesamtrechnungen

(1)Die Kommission (Eurostat) richtet ein Statistisches Datenportal für umweltökonomische Gesamtrechnungen (‚Dashboard‘) ein, in dem die Schlüsselindikatoren der umweltökonomischen Gesamtrechnungen auf benutzerfreundliche und interaktive Weise zusammengefasst werden. Das Datenportal enthält die von den Mitgliedstaaten in jedem von dieser Verordnung festgelegten Modulen bereitgestellten Daten und die Daten zu Investitionen in den Klimaschutz gemäß Artikel 10 Absatz 4.
(2)Das Datenportal ist bis 31. Dezember 2024 einsatzbereit und wird von der Kommission (Eurostat) einmal im Jahr aktualisiert. Das Datenportal wird auf der Eurostat-Website öffentlich zugänglich gemacht.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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