ErwGr. 16

REG_2024_3024 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 in Bezug auf die Einführung neuer Module für die umweltökonomischen Gesamtrechnungen

Zur Sicherstellung der Flexibilität und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Befragten, die nationalen statistischen Ämter und andere einzelstaatliche Stellen sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, andere relevante Quellen, Methoden und innovative Ansätze wie Erdbeobachtung (Copernicus-Dienste) zu verwenden. Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission informieren und Einzelheiten zur Qualität dieser Ansätze bereitstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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