Art. 2 – Anwendungsbereich

REG_2024_3110 · zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011

(1)Diese Verordnung gilt für Bauprodukte einschließlich gebrauchter Produkte und die nachfolgend aufgeführten Bauelemente: a) wesentliche Bestandteile von Produkten und b) Bestandteile oder Werkstoffe, die für unter diese Verordnung fallende Produkte bestimmt sind, wenn der Hersteller dieser Bestandteile oder Werkstoffe dies beantragt.
(2)Diese Verordnung gilt nicht für a) Aufzüge, die unter die Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (21) fallen, Rolltreppen oder ihre Bauteile; b) der Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates (22) unterliegende Anforderungen oder Leistungsbewertungen und -anforderungen, für die die in Artikel 11 Absatz 8 jener Richtlinie genannten delegierten Rechtsakte der Kommission gelten.
(3)Die Mitgliedstaaten können Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen und in den Gebieten in äußerster Randlage der Europäischen Union im Sinne des Artikels 349 AEUV in Verkehr gebracht werden, von der Anwendung dieser Verordnung ausnehmen. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit, die solche Ausnahmen vorsehen. Sie stellen sicher, dass ausgenommene Produkte nicht mit der CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 17 versehen sind. Produkte, die auf der Grundlage einer solchen Ausnahme in Verkehr gebracht werden, gelten nicht als im Sinne dieser Verordnung in der Union in Verkehr gebracht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 2 REG_2024_3110 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 2 REG_2024_3110 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.