ErwGr. 4

REG_2024_3196 · zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Rettichblätter

Es sollten daher in Anhang I Teil B der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zwei getrennte Einträge für Rettichblätter vorgesehen werden, und zwar ein neuer Eintrag für „kleine Rettichblätter“, für die in Teil A des genannten Anhangs dieselben RHG wie für „Salatrauken/Rucola“ gelten, und der bestehende Eintrag in Anhang I Teil B der Verordnung (EG) Nr. 396/2005, in dem „Rettichblätter“ in „große Rettichblätter“ geändert wird, für die dann die in Teil A des genannten Anhangs die gleichen RHG wie für „Grünkohle“ gelten. Diese Einträge sollten auch die wissenschaftlichen Namen der Arten und Sorten enthalten, zu denen die Erzeugnisse gehören.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2024

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