ErwGr. 5

REG_2024_3211 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2278 zur Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren

Die Kommission hat bestimmte Aussetzungen der autonomen Zollsätze des GZT für Waren, die im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind, gemäß Artikel 2 Absatz 2 der genannten Verordnung überprüft. Da es im Interesse der Union liegt, die Aussetzungen der autonomen Zollsätze des GZT für einige dieser Waren beizubehalten, sollten neue Termine für ihre nächste verbindliche Überprüfung festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.12.2024

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