ErwGr. 3

REG_2024_331 · zur Änderung der Anhänge II und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Oxamyl in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Erneuerung der Genehmigung dieses Wirkstoffs gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) eine Schlussfolgerung zum Peer-Review der Risikobewertung dieses Wirkstoffs (4), in der sie eine niedrigere zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable daily intake — ADI) und eine niedrigere akute Referenzdosis (Acute reference dose — ARfD) festlegte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2024

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