REG_2024_346 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf die Verwendung von Trimagnesiumdicitrat in Nahrungsergänzungsmitteln
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) bewertete die Sicherheit von wasserfreiem Trimagnesiumdicitrat (4) bei Verwendung als Zusatzstoff in Nahrungsergänzungsmitteln in fester und kaubarer Form und kam zu dem Schluss, dass bei dessen Verwendung in festen Nahrungsergänzungsmitteln in der vorgeschlagenen üblichen Menge von 50 000 mg/kg keine Sicherheitsbedenken bestehen, während bei der vorgeschlagenen Höchstmenge von 120 000 mg/kg die sich ergebende Schätzung der lebensmittelbedingten Exposition gegenüber Magnesium für Erwachsene und ältere Menschen bei hohen Perzentilen über der zulässigen Höchstaufnahmemenge von 250 mg/Tag für zusätzliches Magnesium liegen würde, welche vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Lebensmittel“ auf der Grundlage einer schwachen, vorübergehenden abführenden Wirkung festgelegt wurde, die leicht wieder abklingt und an die sich der Körper innerhalb weniger Tage anpassen kann. Unter der Voraussetzung, dass die Schätzungen der lebensmittelbedingten Exposition gegenüber Magnesium bei Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffs wasserfreies Trimagnesiumdicitrat im Nahrungsergänzungsmittel unter der zulässigen Höchstaufnahmemenge liegen, befand die Behörde, dass von den üblichen Mengen von wasserfreiem Trimagnesiumdicitrat als Stabilisator und Trennmittel in Nahrungsergänzungsmitteln keine Sicherheitsbedenken ausgehen.
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