ErwGr. 17

REG_2024_573 · über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014

Die Kommission hat im Mai 2022 den REPowerEU-Plan vorgelegt. Der REPowerEU-Plan umfasst das Ziel, dass bis 2027 10 Millionen hydronische Wärmepumpen im Einsatz sind und das Einbautempo in Bezug auf Wärmepumpen bis 2030 verdoppelt wird, um so zu erreichen, dass bis 2030 mindestens 30 Millionen Wärmepumpen neu installiert werden. Während der Wärmepumpensektor infolge der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen auf Kältemittel mit niedrigerem GWP umgestellt wird, könnte sich der zunehmende Einbau von Wärmepumpen gemäß REPowerEU auf die Verfügbarkeit von HFKW-Gas auf dem Unionsmarkt auswirken und zum Teil von der Markteinführung alternativer Technologie abhängen, bevor die Verbote des Inverkehrbringens gemäß Anhang IV in Kraft treten, sowie von der Menge der eingesetzten Wärmepumpen, die noch Gase mit höherem GWP erfordern. Die Kommission sollte die Marktentwicklungen, einschließlich der Entwicklung der Preise für die in Anhang I Abschnitt 1 genannten fluorierten Treibhausgase, genau beobachten, und sie sollte mindestens einmal jährlich bewerten, ob schwerwiegende Engpässe bestehen, die die Erreichung der Ziele für den Einsatz von Wärmepumpen gemäß dem REPowerEU-Plan gefährden könnten. Stellt die Kommission fest, dass solche Engpässe bestehen, sollte es möglich sein, zusätzliche Mengen von HFKW-Quoten für den Wärmepumpensektor über die in Anhang VII festgelegten Quoten hinaus zu gewähren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.02.2024

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