ErwGr. 38

REG_2024_573 · über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014

Die Verwendung einheitlicher hochwertiger Daten für die Meldung von Emissionen von fluorierten Treibhausgasen ist unerlässlich, um die Qualität der Emissionsberichterstattung gemäß dem Klimaschutzübereinkommen von Paris zu gewährleisten. Durch die Einrichtung von Systemen für die Berichterstattung über Emissionen von fluorierten Treibhausgasen durch die Mitgliedstaaten würde Kohärenz mit der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates (15) hergestellt werden. Diese Systeme für die Emissionsberichterstattung können durch die Sammlung von Daten über Leckagen von fluorierten Treibhausgasen aus Einrichtungen durch die Unternehmen gemäß der vorliegenden Verordnung erheblich verbessert werden. Es sollte zudem eine bessere Schätzung der Emissionen von fluorierten Treibhausgasen in den nationalen Treibhausgasinventaren erreicht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.02.2024

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