ErwGr. 5

REG_2024_590 · über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009

Es gibt eindeutige Belege für einen Rückgang der Belastung der Atmosphäre durch ozonabbauende Stoffe und für eine Erholung der stratosphärischen Ozonschicht. Aus jüngst durchgeführten Bewertungen geht jedoch hervor, dass die Erholung der Ozonschicht nach wie vor fragil ist und dass das Konzentrationsniveau von vor 1980 voraussichtlich nicht vor Mitte des 21. Jahrhunderts wieder erreicht wird. Daher stellt die erhöhte UV-Strahlung nach wie vor eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit und die Umwelt dar. Um weitere Verzögerungen bei der Erholung der Ozonschicht zu vermeiden, muss sichergestellt werden, dass die bestehenden Verpflichtungen vollständig umgesetzt werden, dass mehr in Bezug auf die verbleibenden Emissionsquellen unternommen wird, damit die Emissionen zurückgehen, und dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um alle anstehenden Herausforderungen rasch und wirksam zu bewältigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.02.2024

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