Art. 1

REG_2024_745 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird wie folgt geändert:
1.In Artikel 3k wird folgender Absatz eingefügt: „(3ac) In Bezug auf Güter der KN-Codes 8504 10, 8504 21, 8504 22, 8504 23, 8504 31, 8504 40, 8504 50 und 8504 90 gelten die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 nicht für die Erfüllung — bis zum 25. Mai 2024 — von Verträgen, die vor dem 24. Februar 2024 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen.“
2.Anhang IV wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.
3.Anhang VII Teil B wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.
4.Anhang XXIII wird gemäß Anhang III der vorliegenden Verordnung geändert.
5.Anhang XXXVI wird gemäß Anhang IV der vorliegenden Verordnung geändert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.03.2024

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