Art. 43 – Information, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

REG_2024_792 · zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine

(1)Die Kommission kann sich an Kommunikationstätigkeiten beteiligen, um die Sichtbarkeit der Finanzierung der im Ukraine-Plan vorgesehenen finanziellen Unterstützung durch die Union sicherzustellen, unter anderem durch gemeinsame Kommunikationstätigkeiten mit der Ukraine. Die Kommission kann gegebenenfalls sicherstellen, dass die Unterstützung aus der Fazilität im Wege eines Hinweises zur Finanzierung kommuniziert und bekannt gemacht wird.
(2)Die Empfänger von Unionsmitteln machen durch die kohärente, wirksame und verhältnismäßige gezielte Information verschiedener Zielgruppen, darunter die Medien und die Öffentlichkeit, die Herkunft dieser Unionsmittel bekannt und stellen sicher, dass die Unionsförderung Sichtbarkeit erhält, insbesondere im Rahmen von Informationskampagnen zu den Tätigkeiten und deren Ergebnissen, gegebenenfalls auch durch Anbringen des Unionslogos und eines angemessenen Hinweises auf die Finanzierung, der den Wortlaut „Finanziert von der Europäischen Union – Ukraine-Fazilität“ oder „Kofinanziert von der Europäischen Union – Ukraine-Fazilität“ enthält.
(3)Die Kommission führt Tätigkeiten zur Information und Kommunikation über die Fazilität, die gemäß der Fazilität ergriffenen Tätigkeiten und die erzielten Ergebnisse durch. Mit den der Fazilität zugewiesenen Mitteln wird auch die institutionelle Kommunikation über die politischen Prioritäten der Union gefördert, soweit diese die in Artikel 3 genannten Ziele betreffen.
(4)Information; Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit werden in einem zugänglichen Format bereitgestellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.02.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 43 REG_2024_792 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 43 REG_2024_792 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.