REG_2024_795 · zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG und der Verordnungen (EU) 2021/1058, (EU) 2021/1056, (EU) 2021/1057, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) 2021/1060, (EU) 2021/523, (EU) 2021/695, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/241
Die Industrie der Union hat zwar die ihr eigene Widerstandsfähigkeit unter Beweis gestellt, ihre Wettbewerbsfähigkeit muss aber auch in Zukunft gesichert werden. Hohe Inflation, Arbeitskräftemangel, Störungen der Lieferketten nach der COVID-19-Krise, der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, steigende Zinssätze und Preissteigerungen bei Energie und Betriebsmitteln belasten ihre Wettbewerbsfähigkeit und haben deutlich gemacht, dass die Union ihre offene strategische Autonomie sichern und ihre strategische Abhängigkeit von Drittstaaten in verschiedenen Bereichen verringern muss. Zu diesem Druck auf die Industrie der Union kommt ein starker, dabei nicht immer fairer Wettbewerb auf dem fragmentierten Weltmarkt. Die Union hat bereits mehrere Initiativen zur Unterstützung ihrer Industrie vorgelegt, wie den in der Mitteilung der Kommission vom 1. Februar 2023 mit dem Titel "Ein Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter" dargelegten Industrieplan zum Grünen Deal, eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen (die „europäische Verordnung zu kritischen Rohstoffen“), eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems für die Herstellung von klimaneutralen technologischen Produkten (die „Netto-Null-Industrie-Verordnung“), den in der Mitteilung der Kommission vom 17. März 2023 mit dem Titel „Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine – Krisenbewältigung und Gestaltung des Wandels“ dargelegten neuen Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels, das mit der Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates (5) geschaffene Aufbauinstrument der Europäischen Union sowie die Verordnung (EU) 2023/435 des Europäischen Parlaments und des Rates (6). Diese Lösungen bieten zwar schnelle, gezielte und in einigen Fällen vorübergehende Unterstützung, die Union benötigt jedoch eine strukturellere Antwort auf den Investitionsbedarf ihrer Industrie, um den Zusammenhalt aufrechtzuerhalten, hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu wahren und gleichzeitig den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern. Die Union sollte sich darum bemühen, Standortverlagerungen zu verhindern, Produktionsanlagen für kritische Technologien aus Drittstaaten zu verlagern und ihre Attraktivität für entsprechende Neuansiedlungen zu erhöhen, um strategische Abhängigkeiten abzuwenden.
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