Art. 2

REG_2024_868 · zur Änderung des Beschlusses 2009/917/JI des Rates im Hinblick auf dessen Angleichung an die Unionsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten

Bis zum 9. Oktober 2025 werden unbeschadet der Anwendung dieser Verordnung die personenbezogenen Daten, die vor dem 8. April 2024 in das Zollinformationssystem eingegeben wurden, von den Mitgliedstaaten, die diese Daten eingegeben haben, überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert oder gelöscht, um sicherzustellen, dass ihre Verarbeitung mit dem Beschluss 2009/917/JI in der durch diese Verordnung geänderten Fassung im Einklang steht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.03.2024

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