Art. 5d – Überprüfung von Zahlungsdienstnutzern durch Zahlungsdienstleister, die Echtzeitüberweisungen anbieten, um festzustellen, ob es sich bei einem Zahlungsdienstnutzer um eine Person oder Einrichtung handelt, die gezielten finanziellen restriktiven Maßnahmen unterliegt

REG_2024_886 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 und der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro

(1)Zahlungsdienstleister, die Echtzeitüberweisungen anbieten, überprüfen, ob einer ihrer Zahlungsdienstnutzer eine Person oder Einrichtung ist, die gezielten finanziellen restriktiven Maßnahmen unterliegt. Diese Überprüfungen führen die Zahlungsdienstleister unverzüglich nach Inkrafttreten einer neuen oder geänderten gezielten finanziellen restriktiven Maßnahme durch, sowie mindestens einmal pro Kalendertag.
(2)Während der Ausführung einer Echtzeitüberweisung müssen der beteiligte Zahlungsdienstleister des Zahlers und der beteiligte Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers nicht zusätzlich zu den in Absatz 1 dieses Artikels genannten Überprüfungen überprüfen, ob es sich bei dem Zahler oder dem Zahlungsempfänger, deren Zahlungskonten für die Ausführung dieser Echtzeitüberweisung verwendet werden, um Personen oder Einrichtungen handelt, die gezielten finanziellen restriktiven Maßnahmen unterliegen. Unterabsatz 1 gilt unbeschadet der Maßnahmen, die Zahlungsdienstleister ergreifen, um nach Artikel 215 AEUV erlassenen restriktiven Maßnahmen, bei denen es sich nicht um gezielte finanzielle restriktive Maßnahmen handelt, restriktiven Maßnahmen, die nicht im Einklang mit Artikel 215 AEUV erlassen wurden, oder dem Unionsrecht im Bereich der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nachzukommen.
(3)Die Zahlungsdienstleister kommen diesem Artikel bis zum 9. Januar 2025 nach.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.03.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 5d REG_2024_886 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 5d REG_2024_886 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.